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   AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19 WEG   

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https://dejure.org/2020,18658
AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19 WEG (https://dejure.org/2020,18658)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 28.02.2020 - 980b C 28/19 WEG (https://dejure.org/2020,18658)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 980b C 28/19 WEG (https://dejure.org/2020,18658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Verteilung Müllentsorgungskosten zwischen Gewerbeeinheiten und Wohnungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine rückwirkende Änderung des Kostenverteilerschlüssels / Verwalter darf nicht durch Teilungserklärung ermächtigt werden, einzelnen Wohnungseigentümern Mehrbelastungen aufzuerlegen; § 16 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilung von Müllentsorgungskosten zwischen Gewerbeeinheiten und Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderung des Verteilungsschlüssels in einer WEG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
    Eine Abweichung hiervon kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (vgl. zum Ganzen etwa nur BGH, NJW 2010, 2654, Tz. 11 = ZMR 2010, 775).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
    Im Zweifel wird vielmehr dasjenige gewollt sein, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (so BGH, NZM 2015, 218, 219, Tz. 9 = ZMR 2015, 252 zur Auslegung von Klageanträgen bei einer Beschlussanfechtungsklage).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
    Dieser Fall ist dann anzunehmen, wenn die Verwaltung - wie hier - eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (BGH, NJW 2010, 2127, Tz. 19).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
    Der Inhalt eines Beschlusses ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei es bei der gebotenen objektiven Auslegung " aus sich heraus " maßgebend darauf ankommt, wie der Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (vgl. BGH, NJW 2015, 549, 550, Tz. 8 = ZMR 2015, 23; NJW-RR 2019, 843, 845, Tz. 18 = ZMR 2019, 416).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
    Nach Maßgabe von § 139 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit nur BGH, NJW 2012, 2648, Tz. 10 und 18) ist der Beschluss zu TOP 6 im Umfang der gesamten Teilanfechtung für ungültig zu erklären, weil der unbeanstandet gebliebene Teil allein sinnvollerweise keinen Bestand haben kann und nicht anzunehmen ist, dass ihn die Wohnungseigentümer so beschlossen hätten (BGH, a.a.O., Tz. 15).
  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18

    Kompetenz der Wohnungseigentümer zu einem Beschluss über die Fortgeltung eines

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
    Der Inhalt eines Beschlusses ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei es bei der gebotenen objektiven Auslegung " aus sich heraus " maßgebend darauf ankommt, wie der Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (vgl. BGH, NJW 2015, 549, 550, Tz. 8 = ZMR 2015, 23; NJW-RR 2019, 843, 845, Tz. 18 = ZMR 2019, 416).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
    In der Entlastung der Verwaltung liegt ein negatives Schuldanerkenntnis im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB (vgl. nur BGH, NZM 2011, 489, Tz. 10).
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